Projekt Beschreibung
Tarif des Monats
– Private Krankenversicherung –
GesundheitVARIO
Mit dem Tarif GesundheitVARIO können Sie entspannt in die Zukunft schauen.
Durch das einzigartige Lebensphasen-Modell, können Sie Ihren Schutz auf Ihre Lebenssituation anpassen.
Eine gute Entscheidung
Flexible Tarife, frei wählbare Selbstbeteiligung und passende Beiträge in jeder Lebensphase
Individueller und umfassender Schutz durch flexible Baustein-Kombinationen
Premiumbehandlung mit kurzen Wartezeiten, moderner Medizin und mit freier Arztwahl
Flexible Premium-Absicherung ohne Kompromisse
Im Leben geht es auf und ab – das wissen wir. Mit GesundheitVARIO bieten wir flexible Möglichkeiten, Ihre Gesundheit in jeder Lebensphase zu schützen. Ihren Versicherungsschutz können Sie individuell wählen und ohne Gesundheitsprüfung auf unterschiedliche Bedürfnisse anpassen. Sollte Ihr Leben also mal eine andere Richtung einschlagen – wir sind für Sie da, um Sie zu unterstützen.
Den Leistungsumfang bestimmen Sie! Mit dem einzigartigen Baukasten-System

Kernschutz GesundheitVARIO
Die Basis bildet GesundheitVARIO, der in
drei Bereichen alle Leistungen enthält, die
Sie von Ihrer Krankenversicherung erwarten
können. Sie haben die Wahl zwischen
unterschiedlichen Selbstbehaltstufen

Ergänzungsschutz
Aus dem optionalen Ergänzungsschutz wählen
Sie nach Bedarf höhere Leistungen für die
ambulante Versorgung, Krankenhausaufenthalte und die zahnärztliche Versorgung.

Zusatzschutz
Nun wählen Sie, was Ihnen zusätzlich wichtig
ist. Etwa ein garantiertes Einkommen im
Krankheitsfall, gesenkte Beiträge im Alter
oder finanzielle Unterstützung im Krankenhaus,
auf Kuren oder im Pflegefall.
„Bei mehr als 75 Prozent unserer Kunden können wir das Preis-/Leistungsverhältnis deutlich optimieren“
Tipps & Produktinformationen
Profitieren Sie mit einer privaten Krankenversicherung von einer erstklassigen medizinischen Versorgung und zahlreichen weiteren Vorteilen. Zusätzliche Absicherungen in den Bereichen Zahnersatz und Kieferorthopädie sind insbesondere für Kinder empfehlenswert.
Die Private Krankenversicherung (PKV) ist in der Lage, optimale medizinische Versorgung zu gewährleisten bzw. für ihre Kosten aufzukommen, unabhängig von Behandlungs- oder Verordnungsbudgets, wie man sie aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kennt. Anders als bei der GKV ist der Beitrag der privaten Krankenversicherung nicht an das Einkommen gekoppelt. Zudem gibt es kaum Einschränkungen in den Leistungen.
- Freie Wahl des Versorgungsniveaus/freie Tarifauswahl
- Umfassenderes Versorgungsniveau als bei der GKV
- Fairer Beitrag bei privater Krankenversicherung ohne Einkommenskopplung
- Alterungsrückstellungen zur Stabilisierung der Beiträge im Alter
- Beitrag der privaten Krankenversicherung abhängig vom gewählten Tarif
- Ein Teil des Beitrages für private Krankenversicherung wird bei Leistungsfreiheit rückerstattet
- Optimale Verdienstausfallversorgung
- Zusätzliche Boni bei entsprechendem Verhalten (z.B. Gesundheitsbonus, Verhaltensbonus, Pauschalen für Bagatellen)
Für Selbständige und Freiberufler besteht jederzeit die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Angestellte und Arbeiter können eine private Krankenversicherung lediglich dann abschließen, wenn ihr Einkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Am 1. Januar 2019 wurde die Grenze zur Versicherungspflicht auf 60.750€, also 5.062€ monatlich erhöht.
Für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel der Freiberuflichen Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker oder Veterinäre bieten die meisten privaten Krankenversicherungen Spezialtarife an. Beamte, Abgeordnete oder Lehrer sind beihilfeberechtigt und können sich ebenfalls privat krankenversichern. Für Beamte werden bei fast allen privaten Krankenversicherungen gesonderte Tarife angeboten. Studenten sind ab ihrem 25. Lebensjahr nicht mehr über ihre Eltern versichert. In diesem Fall lohnt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung, da die Kassenbeiträge meist geringer sind als in der GKV.
Im Normalfall setzt sich der Beitrag zur privaten Krankenversicherung aus drei großen Bestandteilen zusammen. Dem Risikoanteil, der die Krankheitskosten abdeckt, dem Sparanteil, der dafür sorgt, dass die Beiträge auch im Alter möglichst stabil bleiben und dem Verwaltungskostenanteil, der die Kosten des Versicherungsunternehmens deckt.
Die Höhe der Prämien für eine private Krankenversicherung hängen davon ab, ob eine Selbstbeteiligung vertraglich vereinbart wurde. Durch diese lassen sich die Beiträge teilweise merklich senken. Für einen gewissen Teil der Krankheitskosten muss der Versicherte dann allerdings selbst aufkommen. Von vielen privaten Krankenversicherungen werden Bonusprogramme angeboten, bei denen pro Jahr einige gezahlte Beiträge zurückerstattet werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Versicherte die Leistungen das Jahr über nicht in Anspruch genommen hat.
In bestimmten Fällen besteht zusätzlich zur ordentlichen Kündigung noch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Von diesem Sonderkündigungsrecht spricht man dann, wenn beispielsweise der Eintritt in die gesetzliche Pflichtversicherung bzw. gesetzliche Familienversicherung oder der Anspruch auf Heilfürsorge als Voraussetzung gegeben ist.
Beitragserhöhung oder Leistungsänderung des Versicherungsunternehmens ergeben ebenfalls die Möglichkeit einer Sonderkündigung. Damit die Kündigung Wirksamkeit erlangt, müssen Versicherte innerhalb von zwei Monaten nach Kündigung die Mitgliedschaft bei einer neuen Versicherung bescheinigen können. Zustellungszeitpunkt der Mitteilung zur Beitragserhöhung oder zur Leistungsänderung spielen dabei eine entscheidende Rolle. In diesem Fall ist es für den Versicherten möglich innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntwerden der Anpassung das Sonderkündigungsrecht zu nutzen.
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