Existenzschutz

Erwerbsunfähigkeits­versicherung: Ihre finanzielle Sicherheit!

Finanzielle Absicherung egal was kommt

Finanzielle Absicherung egal was kommt

Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist ähnlich aufgebaut wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein wichtiger Unterschied liegt in der Tatsache, dass die vereinbarte Rente bei Erwerbsunfähigkeitspolicen nur dann ausgezahlt wird, wenn der Versicherte vollständig arbeitsunfähig ist bzw. nur noch in geringfügigem Umfang arbeiten kann, unabhängig von dem zuvor ausgeübten Beruf. Diese Beeinträchtigung kann infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall hervorgerufen werden. Der Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit ist damit unwahrscheinlicher als der Tatbestand einer Berufsunfähigkeit. Bei gleicher Rentenhöhe sind vergleichbare Verträge hier jedoch 40 bis 50% günstiger als BU-Policen. Die Kriterien zur Beitragskalkulation sind das Alter, der Gesundheitszustand und die vereinbarten Leistungen. Sichern Sie sich daher zeitnah Ihren persönlichen Tarif für eine optimale private Vorsorge.

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Tipps & Produktinformationen

Finden Sie mit einem Vergleich heraus, ob eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung optimal für Ihre Bedürfnisse geeignet ist. So können Sie sich eine günstige und persönliche private Vorsorge sichern.

Ausschlaggebend für die Antwort ist ein Gesetz, das am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist und die Umstände bezüglich der Berufsunfähigkeitsversicherung regelt. Dieses bezieht sich hauptsächlich auf alle Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden und berufsunfähig werden. Wenn auch Sie zu dieser Personengruppe gehören, besteht für Sie ebenfalls kein Anspruch auf eine gesetzliche BU-Versicherung. Anstelle des alten Versicherungssystems ist eine dreistufige Erwerbsminderungsrente getreten. Explizit bedeutet diese Stufenregelung, dass im Fall einer für Sie zumutbaren Arbeitsleistung von sechs Stunden pro Tag überhaupt keine Erwerbsminderungsrente fällig wird. Die Hälfte der Rente erhalten Sie zwischen einer Arbeitszeit von drei bis sechs Stunden. Erst wenn Sie die drei Stunden Grenze unterschreiten erhalten Sie eine Begünstigung mit der vollen Rente. Die garantierten Rentenbeträge sind aber so gering, dass Sie Ihren bisherigen Lebensstandard nicht aufrechterhalten können.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bringt keine Leistungen, wenn nach dem Wegfall der Arbeitsfähigkeit in einem gewissen Berufsbild für den Betroffenen noch andere Erwerbsmöglichkeiten auf dem gesamten Arbeitsmarkt möglich sind. Voraussetzung dafür ist die Tatsache, dass diese ohne oder nur mit geringer Einschränkung ausführbar sind und keine besondere Härte für den Versicherungsnehmer bedeuten. Die Einschätzung der zuständigen Behörden über Zumutbarkeit bzw. qualifizierte Vermittelbarkeit muss dabei nicht notwendig mit der Bewertung der Versicherungen übereinstimmen. Hier ist oft eine ärztliche Feststellung der verbleibenden Erwerbsfähigkeit ausreichend, um den Versicherungsschutz auszusetzen bzw. den Versicherungsfall zu verhindern.

Oft wird die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, aufgrund der ähnlichen Begrifflichkeiten, synonym mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet. Wenn man diese Versicherungen allerdings gegenüberstellt, wird der Unterschied deutlich. Die BU-Versicherung ist in Bezug auf die Umsetzung der Leistungen deutlich großzügiger aufgebaut. Denn dort kommt es auch zur Zahlung, wenn Sie als Versicherter zu mindestens 50 % nicht mehr in der Verfassung sind, in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf weiterzuarbeiten. Wegen eines solchen Leistungsspektrums ist die Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich preisintensiver und für viele Personengruppen daher nur schwer umsetzbar. Solche etwa, die generell als anfällig für eine Berufsunfähigkeit gelten, haben mit höheren Kosten zu rechnen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist im Vergleich deutlich billiger und für praktisch jede Berufsgruppe verfügbar. Dafür ist allerdings ihr Geltungsbereich deutlich eingeschränkt. Allein aus diesem Grund sollte eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung lediglich als zusätzliche Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung verstanden werden.

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