Vorsorge & Familie

Risikolebens­versicherung durch die Experten von inpunkto

Effektiver Schutz für Hinterbliebene

Für Hinterbliebene sind die Ansprüche aus der Sozialversicherung sehr gering. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie Ihre Familie finanziell absichern, sollte Ihnen etwas zustoßen. Sie gilt als finanzielle Vorsorge für den Todesfall des Hauptverdieners in der Familie. Mit ihr können Sie die Versorgungslücken zwischen Witwen- und Waisenrente und Ihrem herkömmlichen Nettogehalt schließen. Gerade junge Frauen mit Kindern, die oft nicht genügend abgesichert sind, sollten eine Risikolebensversicherung in Betracht ziehen.

Darüber hinaus ist diese private Versicherung bei der Aufnahme eines Darlehens für Haus oder Wohnung empfehlenswert, da das Darlehen im Versicherungsfall zur Tilgung genutzt werden kann. Da der preisliche Unterschied der Anbieter sehr groß ist, lohnt es sich Versicherungen zu vergleichen um den idealen Tarif zu finden.

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Tipps & Produktinformationen

Eine Risikolebensversicherung bietet Ihnen einen effektiven Hinterbliebenenschutz zu geringen Monatsbeiträgen. Daher können im Fall des eigenen Todes mit dieser Versicherung Angehörige oder Geschäftspartner optimal abgesichert werden.

Generell kann man die Versicherungssumme und daher auch die Beiträge innerhalb der Laufzeit anpassen. Die Senkung der Summe ist dabei meist ohne Probleme möglich. Eine Erhöhung aufgrund eines veränderten finanziellen Bedarfs ist allerdings in der Regel nicht ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich. Sollten in der Zwischenzeit Krankheiten aufgetreten sein, kann es dabei zu erheblichen Risikozuschlägen kommen. Eine exakte Berechnung der Versicherungssumme ist daher bereits bei Vertragsabschluss ratsam.

Da sich persönliche Lebensumstände mit der Zeit ändern können, ist es selbstverständlich möglich, den Begünstigen der Versicherung während der Laufzeit zu ändern. Bei einer klassischen Individualversicherung gilt das widerrufliche Bezugsrecht, das besagt, dass der Versicherte zu jeder Zeit der Versicherung eine Änderung des Begünstigten informieren kann. Stirbt der Begünstigte, so wird ebenfalls vom Versicherungsnehmer ein neuer bestimmt. Nicht ohne Probleme lässt es sich bei einer Restkreditversicherung oder verbundenen Lebensversicherung ändern. Hier tritt das unwiderrufliche Bezugsrecht in Kraft. Dies besagt, dass eine Änderung der Begünstigten nur dann möglich ist, wenn beide Versicherungsnehmer zustimmen. Kommt es hier zum Tod des Begünstigten, tritt das Erbrecht des Verstorbenen ein.

Eine Absicherung für Hinterbliebene wird meist als Einzelpolice abgeschlossen. Die Kombination mit anderen Versicherungen ist jedoch durchaus möglich. Oft wird daher eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Risikolebensversicherung kombiniert. Derartige Kombiverträge bieten eine merkliche Kostenreduzierung gegenüber zwei Einzelpolicen. Jedoch lassen sich die unterschiedlichen Kombiverträge nur erschwert miteinander vergleichen. Darüber hinaus ist auch eine Kündigung oder Änderung eines vertraglichen Bestandteils meist nicht möglich.

Ihre Anfrage zur Risikolebensversicherung

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