Existenzschutz

Grundfähigkeits­absicherung: Schützen Sie das Wesentliche!

Zum Schutz Ihrer wichtigsten Fähigkeiten

Zum Schutz Ihrer wichtigsten Fähigkeiten

Laufen, Bücken oder der Gebrauch der Hände sind für uns selbstverständliche und alltägliche Fähigkeiten. Ein Wegfall dieser Fähigkeiten zum Beispiel durch Krankheit oder Unfall hat enormen Einfluss auf unser Leben. Möglicherweise müssen sogar Reha- und Pflegemaßnahmen oder ein Umbau Ihres zu Hauses finanziert werden. Mit einer Grundfähigkeitsabsicherung erhalten Sie ein monatliches Einkommen bereits bei Verlust von nur einer Grundfähigkeit oder bei Eintreten einer Pflegebedürftigkeit. Auf die Rentenzahlung besteht bereits ab einer Beeinträchtigung von voraussichtlich mindestens sechs Monaten Anspruch. Finden Sie daher eine geeignete Versicherung und schützen Sie die Fähigkeiten, mit denen Sie den Alltag meistern. Es sind Ihre wertvollsten.

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Tipps & Produktinformationen

Schützen Sie mit einer Grundfähigkeitsabsicherung die Fähigkeiten, die dem gesunden Menschen von Natur aus mitgegeben sind bzw. die er natürlich erlernt hat. Dazu zählen zum Beispiel Sinnesfunktionen wie Sehen oder Hören und grundlegende motorische Fähigkeiten.

Bei einer Grundfähigkeitsversicherung werden Leistungen generell in Form einer Monatsrente ausgezahlt. Daher sollte man als Deckungssumme ebenfalls die Höhe der zu erwartenden Rente im Versicherungsfall anstreben.

Einer der nennenswertesten Aspekte der Grundfähigkeitsversicherung ist, dass die komplette Auszahlung der Leistungen unabhängig davon erfolgt, ob und in welchem Ausmaß die versicherte Person nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles noch arbeitstauglich ist. Des Weiteren ist es für die Ansprüche des Versicherten nicht von Bedeutung, ob er möglicherweise noch andere finanzielle Unterstützungen erhält. Für die Grundfähigkeitsversicherungs-Rente bedeutet dies, dass sie so gestaltet werden sollte, dass gegebenenfalls keine andere Einkommensquelle benötigt wird, wobei es jedoch möglich ist, dass noch andere Einkünfte hinzukommen können.

Bei vielen Versicherern besteht bei der Grundfähikeitsversicherung die Möglichkeit zu einer monatlichen Rente bis zu 1000 Euro mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Diese kann oft sogar telefonisch durchgeführt werden. Dieser Umstand macht die Rentenhöhe, vor allem unter bestimmten Vorerkrankungen für viele Versicherungsanwärter attraktiv. Es kann darüber hinaus natürlich auch eine höhere Rente vereinbart werden. Dementsprechend besteht bei der Grundfähigkeitsversicherung die Möglichkeit zur Anpassung an die jeweiligen Ansprüche des Versicherungsnehmers und an seinen Lebensstandard.

Obwohl Grundfähigkeitsversicherungen an viel weniger Bedingungen geknüpft sind als beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sollten vor dem Abschluss mehrere Dinge beachtet bzw. abgeklärt werden.

Daher kann es gegebenenfalls sein, dass der vereinbarte Versicherungsschutz bei der Grundfähigkeitsversicherung für bestimmte Lebens- bzw. Berufs-Situationen nicht ausreicht. Ein Koch wäre zum Beispiel durch den Verlust seines Geruchs- bzw. Geschmackssinns enorm beeinträchtigt, obwohl dieser aus Sicht der Versicherungsunternehmen generell keinen Versicherungsfall für die Grundfähigkeitsversicherung darstellt. Gleiches gilt für einen Komponisten, der sein Hörvermögen verlieren könnte.

Die Grundfähigkeitsversicherung würde aufgrund der vorliegenden Zuordnung zur Kategorie 2 noch nicht zahlen, obwohl dringende Gefahr für die berufliche Existenz und Lebensweise besteht. In derartigen Spezialfällen wäre ist daher zu überlegen, ob die gängigen Versicherungsbedingungen für eine Grundfähigkeitsversicherung ausgeweitet werden oder ob es ratsamer ist auf ein anderes Produkt auszuweichen.

Darüber hinaus muss sich der Anwärter auf eine Versicherung darüber im Klaren sein, dass die Grundfähigkeitsversicherung nur dann greift, wenn die jeweilige Grundfähigkeit für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr ausfällt bzw. mit einer solchen Zeitspanne zu rechnen ist.

Nicht jede körperliche Einschränkung ist somit gleich ein Versicherungsfall für die Grundfähigkeitsversicherung. Erst nachdem sie bereits ein Jahr vorliegt oder aber wenn von Anfang an klar ist, dass die Erkrankung unheilbar ist bzw. Ihre Folgen irreparabel sind, wird die Monatsrente ausgezahlt.

Ebenso ist zu bedenken, dass bei der Grundfähigkeitsversicherung dennoch nicht gänzlich auf die Gesundheitsprüfung verzichtet wird. Ausschlusskriterien sind hierbei jedoch meistens weniger streng ausgelegt. Psychische Vorerkrankungen fallen bei der Einschätzung zum Beispiel weniger deutlich ins Gewicht. Der Umfang der Prüfung kann bei manchen Anbietern auch durch die Höhe der gewünschten Rente aus der Grundfähigkeitsversicherung beeinflusst werden.

Die bei der Grundfähigkeitsversicherung vereinbarten Versicherungsleistungen werden nicht ausgezahlt, wenn dem Versicherungsnehmer Fähigkeiten abhanden kommen, die nicht aufgelistet wurden.

Drüber hinaus gilt der Versicherungsfall als nicht eingetreten, wenn die vorliegende Beeinträchtigung weniger als ein Jahr andauert. Ebenso leistet die Grundfähigkeitsversicherung auch dann nicht, wenn sich der Versicherte den Schaden bewusst selbst zugefügt hat.

Ähnliches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen, kriegerische Ereignisse oder Zwischenfälle mit Kernenergie auftreten. Auch das bewusste Verschweigen relevanter Vorerkrankungen, deren Auswirkungen den Ausfall einer oder mehrerer Grundfähigkeiten nach sich ziehen kann, ist unter Umständen ein Grund für eine Verweigerung der Rentenzahlungen. Die Grundfähigkeitsversicherung greift in der Regel auch bei psychischen Erkrankungen nicht.

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