Gesundheit & Pflege

Private Kranken­versicherung

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Tipps & Produktinformationen

Profitieren Sie mit einer privaten Krankenversicherung von einer erstklassigen medizinischen Versorgung und zahlreichen weiteren Vorteilen. Zusätzliche Absicherungen in den Bereichen Zahnersatz und Kieferorthopädie sind insbesondere für Kinder empfehlenswert.

Die Private Krankenversicherung (PKV) ist in der Lage, optimale medizinische Versorgung zu gewährleisten bzw. für ihre Kosten aufzukommen, unabhängig von Behandlungs- oder Verordnungsbudgets, wie man sie aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kennt. Anders als bei der GKV ist der Beitrag der privaten Krankenversicherung nicht an das Einkommen gekoppelt. Zudem gibt es kaum Einschränkungen in den Leistungen.

  • Freie Wahl des Versorgungsniveaus/freie Tarifauswahl
  • Umfassenderes Versorgungsniveau als bei der GKV
  • Fairer Beitrag bei privater Krankenversicherung ohne Einkommenskopplung
  • Alterungsrückstellungen zur Stabilisierung der Beiträge im Alter
  • Beitrag der privaten Krankenversicherung abhängig vom gewählten Tarif
  • Ein Teil des Beitrages für private Krankenversicherung wird bei Leistungsfreiheit rückerstattet
  • Optimale Verdienstausfallversorgung
  • Zusätzliche Boni bei entsprechendem Verhalten (z.B. Gesundheitsbonus, Verhaltensbonus, Pauschalen für Bagatellen)

Für Selbständige und Freiberufler besteht jederzeit die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Angestellte und Arbeiter können eine private Krankenversicherung lediglich dann abschließen, wenn ihr Einkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Am 1. Januar 2020 wurde die Grenze zur Versicherungspflicht auf 62.550€, also 5.212,50€ monatlich erhöht.

Für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel der Freiberuflichen Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker oder Veterinäre bieten die meisten privaten Krankenversicherungen Spezialtarife an. Beamte, Abgeordnete oder Lehrer sind beihilfeberechtigt und können sich ebenfalls privat krankenversichern. Für Beamte werden bei fast allen privaten Krankenversicherungen gesonderte Tarife angeboten. Studenten sind ab ihrem 25. Lebensjahr nicht mehr über ihre Eltern versichert. In diesem Fall lohnt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung, da die Kassenbeiträge meist geringer sind als in der GKV.

Die Kosten einer privaten Krankenversicherung sind vom individuellen Tarif abhängig und können daher stark variieren. Grundsätzlich können die Versicherungsnehmer selbst entscheiden, welche Leistungen sie versichern möchten. Umfangreichere Tarife mit Zusatzleistungen, etwa mit Einbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung oder Leistungen für LASIK-Operationen, sind in der Regel entsprechend teurer als herkömmliche Grundleistungspakete. Des Weiteren richtet sich die Höhe der Beiträge auch nach Alter, Beruf und Vorerkrankungen des zu Versichernden.

Im Normalfall setzt sich der Beitrag zur privaten Krankenversicherung aus drei großen Bestandteilen zusammen. Dem Risikoanteil, der die Krankheitskosten abdeckt, dem Sparanteil, der dafür sorgt, dass die Beiträge auch im Alter möglichst stabil bleiben und dem Verwaltungskostenanteil, der die Kosten des Versicherungsunternehmens deckt.

Die Höhe der Prämien für eine private Krankenversicherung hängen davon ab, ob eine Selbstbeteiligung vertraglich vereinbart wurde. Durch diese lassen sich die Beiträge teilweise merklich senken. Für einen gewissen Teil der Krankheitskosten muss der Versicherte dann allerdings selbst aufkommen. Von vielen privaten Krankenversicherungen werden Bonusprogramme angeboten, bei denen pro Jahr einige gezahlte Beiträge zurückerstattet werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Versicherte die Leistungen das Jahr über nicht in Anspruch genommen hat.

Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung kündigen oder wechseln möchten, so ist dies nur im Rahmen einer ordentlichen Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Kalender- oder Versicherungsjahres möglich. Der exakte Zeitpunkt ist vom Versicherungsbeginn abhängig. Auf eventuelle Mindestvertragslaufzeiten muss hierbei allerdings geachtet werden. Viele Verträge müssen also erst eine bestimmte Zeit laufen, bevor eine Kündigung möglich ist. Bei der Mindestvertragslaufzeit gibt es je nach Anbieter Abweichungen. Sie bewegt sich aber meistens im Zeitraum von ein bis zwei Jahren.

In bestimmten Fällen besteht zusätzlich zur ordentlichen Kündigung noch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Von diesem Sonderkündigungsrecht spricht man dann, wenn beispielsweise der Eintritt in die gesetzliche Pflichtversicherung bzw. gesetzliche Familienversicherung oder der Anspruch auf Heilfürsorge als Voraussetzung gegeben ist.

Beitragserhöhung oder Leistungsänderung des Versicherungsunternehmens ergeben ebenfalls die Möglichkeit einer Sonderkündigung. Damit die Kündigung Wirksamkeit erlangt, müssen Versicherte innerhalb von zwei Monaten nach Kündigung die Mitgliedschaft bei einer neuen Versicherung bescheinigen können. Zustellungszeitpunkt der Mitteilung zur Beitragserhöhung oder zur Leistungsänderung spielen dabei eine entscheidende Rolle. In diesem Fall ist es für den Versicherten möglich innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntwerden der Anpassung das Sonderkündigungsrecht zu nutzen.

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