Vorsorge & Familie

Rürup Rente durch die Experten von inpunkto

Optimale Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler

Die gesetzliche Rentenversicherung kann nicht alle Versorgungslücken schließen. Durch eine Rürup-Rente als Bestandteil Ihrer privaten Altersvorsorge können Sie sich hohe steuerliche Vorteile sichern. Gerade Freiberufler und Selbstständige sollte sich über eine Rürup-Rente informieren, da diese nicht rentenversicherungspflichtig sind und während des Berufslebens oft keine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente haben. Mit ihr können Sie sich steuerlich begünstigt eine private Altersvorsorge aufbauen.

Darüber hinaus hat die Rürup-Rente den Vorteil, dass sie unpfändbar ist und zugleich bei Hartz IV oder Insolvenz in der Ansparphase nicht angerechnet wird. Zusatzbausteine Hinterbliebenenschutz oder Berufsunfähigkeit sind ebenso mit dieser Rente kombinierbar. Vergleichen Sie daher und gestalten Sie Ihre ideale private Altersvorsorge.

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Tipps & Produktinformationen

Eine Rürup-Rente bietet Selbstständigen und Freiberuflern die Möglichkeit eine private Altersvorsorge unter steuerlichen Begünstigungen aufzubauen. Auf diese Weise können Versorgungslücken geschlossen und eine finanzielle Absicherung gewährleistet werden.
Nach einem Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist von 14 Tagen kann die Rürup-Rente nicht mehr gekündigt werden. Als Alternative zur Kündigung lässt sich ein Rürup-Rente Vertrag jederzeit betragsfrei stellen. Die bisherig gezahlten Beiträge werden dann nicht ausgezahlt, sondern bis zu der im Vertrag vereinbarten Auszahlphase verzinst. Die Rente fällt dementsprechend später gekürzt aus. Auf diese Art kann man ebenfalls kurzfristige Zahlungsprobleme überbrücken. Dadurch wird es insbesondere Freiberuflern und Kleinunternehmern ermöglicht die Altersvorsorge flexibel zu gestalten.

Im Allgemeinen ist die Rürup-Rente für jeden geeignet, der für sein Alter vorsorgen und sich dabei steuerliche Förderung sichern will. Besonders relevant ist sie jedoch für Selbstständige und Freiberufler mit einer hohen Steuerbelastung, die am Jahresende Einmalzahlungen leisten wollen. Dadurch besteht die Möglichkeit hohe Summen aus einem unversteuertem Einkommen in die private Altersvorsorge zu investieren und dabei einen erheblichen Anteil von der Steuer abzusetzen. Arbeitnehmer und Beamte können diese Förderung ebenfalls nutzen. Der Fördereffekt fällt hierbei jedoch geringer aus.

Für die Rürup-Rente müssen gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllt sein. Die Rentenauszahlungen erfolgen monatlich und lebenslang, jedoch frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Angespartes Kapital ist nicht vererbbar. Stattdessen wird die Todesfallleistung als Rente an berechtigte Hinterbliebene ausgezahlt. Hierzu zählen Kinder, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben und Ehepartner. Darüber hinaus können bestehende Ansprüche nicht übertragen, veräußert, beliehen oder kapitalisiert werden. Leistungen aus der Rente werden bei Auszahlung nachgelagert besteuert.

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