Gesundheit & Pflege

Pflegezusatz­versicherung: Zukunfts­sicherung für Sie & Familie

Eine Sorge weniger in einer schwierigen Zeit

Eine Sorge weniger in einer schwierigen Zeit

Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung erhalten Sie lebenslangen Versicherungsschutz und exzellente Pflegeleistungen speziell nach Ihrer Wahl. Die Versicherung schließt Ihre persönlichen Versorgungslücken und garantiert Ihnen finanzielle Unabhängigkeit für die Pflege.

Einen individuell vereinbarten Tagegeldsatz erhalten Sie ohne Verzögerung ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Darüber hinaus können Sie Ihr Tagegeld ohne Kostennachweis für Ihre Gesundheitspflege und unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten frei verwenden. Finden Sie Ihre perfekte Absicherung im Fall einer Pflegezeit und vermeiden Sie dadurch zusätzliche Sorgen.

„Bei mehr als 75 Prozent unserer Kunden können wir das Preis-/Leistungsverhältnis deutlich optimieren“

inpunkto AG - Verbraucherschutz Serviceversprechen

Tipps & Produktinformationen

Schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Risiken einer Pflegebedürftigkeit. Erhalten Sie hochwertige Versorgung, mehr Unabhängigkeit und finanzielle Sicherheit mit einer Pflegezusatzversicherung.

Ab einer Einstufung im Pflegegrad 5 müssen Sie im Falle einer stationären Pflege im Durchschnitt mit Gesamtkosten in Höhe von mindestens 3.500 € – 4.000 € pro Monat rechnen. Der Wohnort und das gewählte Pflegeheim bestimmen dabei die Kosten.

Eine Mindestabsicherung in Höhe von 1.500 € monatlich bzw. 50 € täglich ist daher äußerst sinnvoll. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung übernimmt derzeit einen Anteil i.H.v. ca. 2.000 € im Monat.

Die Höhe der gewünschten Absicherung und Ihr Alter bei Vertragsabschluss sind entscheidend für zur Bestimmung der Beitragshöhe für eine Pflegezusatzversicherung. Das Geschlecht spielt generell keine Rolle.

Ihr Gesundheitszustand kann ebenso Einfluss auf die Beitragshöhe haben. Es ist daher sinnvoll eine Pflegezusatzversicherung frühzeitig abzuschließen. Denn hierbei gilt, je früher, desto günstiger ist der Beitrag.

Um die vereinbarten Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung zu erhalten, benötigen Sie ein Attest, welches Ihnen die Pflegebedürftigkeit nachweist. Diese wird in fünfs Pflegegraden unterteilt und muss von einem Arzt festgestellt werden. Je nach vereinbartem Tarif kann bereits bei einer Einstufung in den Pflegegrad 1 die versicherte Leistung aus der Pflegezusatzversicherung ausbezahlt werden. Bei manchen Versicherungen erfolgt die Zahlung der Leistung allerdings erst ab einer Einstufung in anderen Pflegegrad.

Ihre Anfrage zur Pflegezusatzversicherung

Wir sind für Sie da – per E-Mail, Telefon oder auch persönlich. Unsere Service-Mitarbeiter setzen sich umgehend mit Ihnen in Verbindung.

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