Vorsorge & Familie

Riester Rente durch die Experten von inpunkto

Ihre Altersvorsorge vom Staat gefördert

Mit einer Riester-Rente können Sie sich staatliche Zuschüsse und Steuervorteile sichern. Diese private Altersvorsorge schließt Ihre drohende Versorgungslücke im Alter. Eine Staatliche Förderung können Sie durch eine Grund- und Kinderzulage sichern. Darüber hinaus können Sie Ihre persönliche Altersvorsorge absichern und von hohen Förderquoten profitieren. Das macht die Riester-Rente zu einer sicheren und lukrativen privaten Rente. Dank zertifizierter Produkte sind eingezahlte Beiträge und Zulagen mindestens garantiert. Wählen Sie daher sorgfältig das für Ihre Situation am besten geeignete Produkt aus.

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inpunkto AG - Verbraucherschutz Serviceversprechen

Tipps & Produktinformationen

Sichern Sie sich eine staatliche Förderung und attraktive Steuervorteile. Mit der Riester-Rente als privater Altersvorsorge können Sie Versorgungslücken im Alter schließen und von staatlichen Zuschüssen profitieren.

Im Allgemeinen sind alle rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und deren Ehegatten berechtigt eine Riester-Rente zu nutzen. Darüber hinaus zählen Beamte, Richter, Soldaten, Versicherte während Kindererziehungszeit, versicherungspflichtig geringfügig Beschäftigte, Bezieher von Lohnersatzleistungen, einer vollen Erwerbsminderungs- oder Dienstfähigkeitsrente zum förderberechtigten Personenkreis. Für die Berufsgruppen besteht ebenfalls die Möglichkeit der Ehegattenförderung.
Die Laufzeit einer Riester-Rente kann man frei wählen. Es ist jedoch bei Vertragsabschluss zu beachten, dass der Gesetzgeber keine Auszahlung der Alters-Rente vor Vollendung des 62. Lebensjahres gestattet und eine vorzeitige Auszahlung des Riester-Renten-Vertrags mit der Rückerstattung aller gewährten staatlichen Förderungen bestraft. Dies gilt als förderschädliche Verwendung der Riester-Rente. Für Abschlüsse, die vor 2012 getätigt wurden, gilt als Mindestalter das vollendete 60. Lebensjahr.
Generell wird die Riester-Rente nach dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit ausgezahlt. Dabei handelt es sich normalerweise um regelmäßige Rentenzahlungen. Als Alternative hierzu ist es möglich eine Teilkapital-Entnahme bis zu 30 % des zum Zeitpunkt der Auszahlung verfügbaren Gesamtkapitals zu beantragen. Das danach verbleibende Restkapital wird anschließend als reguläre Rente ausgezahlt.

Ihre Anfrage zur Riester Rente

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