Warum die Unterstützungskasse für Gesellschafter & Co. sinnvoll ist

Die bilanzneutrale Versorgung.

Bei der Gruppen-Unterstützungskasse handelt es sich um eine selbständige Versorgungseinrichtung, die in
Ihrem „Auftrag“ Versorgungsleistungen an Sie gewährt. Als eingetragener sozialer Verein ist die
Unterstützungskasse von der Steuerpflicht befreit.
Der besondere Charme der Unterstützungskasse liegt in der Bilanzneutralität. Da es im Gegensatz zu
anderen Durchführungswegen keine Beitragsbeschränkungen gibt, entsteht eine höchst attraktive
Möglichkeit, eine Altersversorgung in größerem Umfang zu realisieren, ohne dass diese in der Bilanz
ausgewiesen sein muss. Insbesondere der Personenkreis der Gesellschafter und Geschäftsführer kann von
der bilanzneutralen Altersversorgung profitieren.

Unterstützungskasse auf einen Blick:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Kann der Gesellschafter- Geschäftsführer teilnehmen?

Ja, auch für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer kann eine Versorgungszusage über die Unterstützungskasse erteilt werden.

Grundsätzlich gelten besondere steuerrechtliche Voraussetzungen für die Erteilung der Versorgungszusage. Hierzu gehören u.a. die Angemessenheit und die Erdienbarkeit der Zusage. Die Zusage muss ernsthaft gewollt und eindeutig durch einen Gesellschafterbeschluss vereinbart sein.

Kann der mitarbeitende Ehegatte teilnehmen?

Ja, auch für den mitarbeitenden Ehegatten kann eine Versorgungszusage über unsere Unterstützungskasse erteilt werden.

Grundsätzlich gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Versorgung muss dem Grunde nach angemessen sein und sollte.

Warum ist die Altersversorgung über die Unterstützungskasse empfehlenswert?

Da es keine Beitragsbeschränkungen gibt, können Sie für sich eine Altersversorgung in größeren Umfang aufbauen. Die aufgewendeten Beiträge sind Betriebsausgaben.

Unbegrenzte Beiträge

Keine Obergrenze für Ihre Altersvorsorge.

Steuerliche Vorteile

Beiträge als Betriebsausgaben absetzbar.

Bilanzneutralität

Keine Belastung der
Unternehmensbilanz.

FAQ - Weitere Fragen, unsere Antworten

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Unterstützungskasse für Gesellschafter/Geschäftsführer

Die Unterstützungskasse ist insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer und  mitarbeitende Ehegatten geeignet, da hier keine Beitragsbeschränkungen wie bei anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge (z.B. Direktversicherung, Pensionskasse) bestehen.

Unbeschränkte Steuerfreiheit der Beiträge:

Beiträge zur Unterstützungskasse sind als Betriebsausgaben abzugsfähig und unterliegen nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung.

Individuelle Gestaltung:

Die Höhe der Beiträge kann flexibel an die Bedürfnisse des Gesellschafter-Geschäftsführers angepasst werden.

Flexible Auszahlung:

Die Versorgungsleistungen können als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt werden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Unterstützungskasse für Gesellschafter/Geschäftsführer

Alle wichtigen Informationen im Überblick

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